Vertrauliche Geburt

Am 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum „Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ in Kraft getreten. Schwangere in Not haben damit die Möglichkeit, ihr Kind medizinisch sicher und auf Wunsch vertraulich in einer Klinik oder bei einer Hebamme zur Welt zu bringen.

Unsere Beraterinnen begleiten Frauen auf diesem Weg, informieren und beraten sie in einem geschützten Rahmen, wenn sie aufgrund von schwierigen Lebensverhältnissen die Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten.

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtete anonyme Hilfetelefon „Schwangere in Not“ bietet unter folgender Nummer - 24 h- kostenlose Beratung an:
0800 40 40 020

www.geburt-vertraulich.de - Geburt vertraulich

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